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Bereits zum 01.01.2011 wurden die Papierlohnsteuerkarten abgeschafft. Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde verschoben. Für alle lohnsteuerrechtlichen Änderungen ist nun das Finanzamt zuständig. Auf der Internetseite des Finanzamtes sind sämtliche Lohnsteuerformulare sowie Informationen über das Lohnsteuerabzugsverfahren zu finden. http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Lohnsteuer_ELStAM/Arbeitnehmer/default.php?f=dingolfing&c=n&d=x&t=x
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