Informationen zur Grundsteuer

Voraussichtlich Mitte Januar werden die neuen Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer verschickt. Hier erhalten Sie weitere Infos dazu. Außerdem finden Sie einen Vordruck zum Antrag auf Änderung des Bescheides zum downloaden und ausdrucken.

Wappen der Gemeinde Marklkofen

Voraussichtlich Mitte Januar werden die Grundsteuerbescheide verschickt. Alle Grundstückseigentümer erhalten einen neuen Bescheid. Der neue Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmals die neue Bewertung der Grundsteuer zum 01.01.2025 nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode

 

- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forst wirtschaft) wie bisher nach dem Ertragswert des Betriebes und

- Grundsteuer B (Grundstücke des sog. Grundvermögens) nach dem Wert unabhängigen Flächenmodell.


Die in diesem Bescheid festgesetzte Grundsteuer basiert auf dem vom Finanzamt Dingolfing übermittelten Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerbe wertung).
Das Finanzamt Dingolfing hat diesen Grundsteuermessbetrag nach den von Ihnen über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer Immobilie bzw. nach geschätzten Werten berechnet. Wenn Sie mit der vom Finanzamt Dingolfing durch geführten Grundsteuerbewertung nicht einverstanden sind, müssen Sie einen Antrag auf Berichtigung beim Finanzamt stellen oder - sofern der Bescheid noch nicht rechtskräftig (1 Monat) ist - Einspruch gegen die Grundsteuerbewertung direkt beim Finanzamt unter nachfolgender Adresse einlegen:


Finanzamt Dingolfing
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing

 

HIER können Sie den Vordruck für den Änderungsantrag downloaden.


Bitte beachten Sie, einem Widerspruch bei der Gemeinde Marklkofen gegen die Grundsteuerbewertung/Grundsteuermessbetrag können wir als Gemeinde nicht abhelfen und müssten diesen zurückweisen. Damit würde die Gemeindeverwaltung nur unnötig belastet und die tatsächliche Grundlage Ihres Anliegens würde nicht bearbeitet. Gegen den
Grundsteuerbescheid der Gemeinde können Sie nur dann einen Rechtsbehelf wegen dem angewandten Hebesatz bzw. formellen Fehlern einreichen.