Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 25 zu ändern. (=Aufstellungsbeschluss zur ersten öffentlichen Auslegung)
Mit der Änderung soll ein Sondergebiet „Energiespeicheranlage Siglhof“ auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flur-Nr. 852 der Gemarkung Marklkofen ausgewiesen werden und auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll eine Batteriespeicheranlage entstehen. Auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flur-Nr. 858 der Gemarkung Marklkofen sollen die Ausgleichsflächen erbracht werden. Im Parallelverfahren nach BauGB soll ein Bebauungsplan „Sondergebiet Batteriespeicheranlage Siglhof“ nach § 30 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich 1 beträgt ca. 0,36 ha. Der Geltungsbereich 2 (Ausgleichsflächen) hat eine Größe von 549 qm.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Labermeier (tel. 08732 9119-12) zur Verfügung.



