Aufstellung Bebauungsplan "Sondergebiet Erneuerbare Energien Solarpark Freinberg-Ost" und Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 24

Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 die Entwürfe zur

Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien Solarpark Freinberg-Ost“ sowie die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 24 gebilligt und deren zweite öffentliche Auslegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs beschlossen.

Auf landwirtschaftlichen Flächen östlich der Ortschaft Freinberg soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen und daher der vorhabenbezogene Bebauungsplan „SO Erneuerbare Energien Solarpark Freinberg-Ost“ nach § 30 BauGB aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich soll ca. 2,22 ha betragen. Die geplante Leistung liegt bei ca. 2 MW.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO Erneuerbare Energien Solarpark Freinberg-Ost“ soll der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 24 im Parallelverfahren geändert werden.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen vom 29.09.2025 bis zum 05.11.2025 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus. Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde Marklkofen.

 

Bislang eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen:

 

  • Wasserversorgung Mittlere Vils zu Hauptversorgungsleitung im Geltungsbereich
  • Regierung von Niederbayern: u.a. Hinweis zu Landesentwicklungsprogramm (LEP) sowie zu Schutzzwecke landschaftlicher Vorbehaltsgebiete

-  Regionaler Planungsverband: u.a. Hinweis zu Landesentwicklungsprogramm (LEP) sowie zu Schutzzwecke landschaftlicher Vorbehaltsgebiete

  • Landratsamt Dingolfing-Landau:
  • Fachstelle Naturschutz: u.a. Hinweise/Vorgaben zu artenreichem Grünland, Pflege der Naturschutzmaßnahmen, Bewertung Landschaftsbild, Habitateignung Vögel, Ausgleichsbedarf, Gehölzliste
  • Fachstelle Abfallrecht & Umweltschutz: u.a. Hinweise zu Altlasten, Abfallrecht und Bodenschutz, bzw. Grundsätzliche Hinweise für die Verwertung von Oberbodenmaterial
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar zu Einwirkung angrenzender Waldfläche
  • Zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: insbesondere zu Sichtbarkeit/Landschaftsbild, Abstand Nebengebäude zu Wohnbebauung, Standortwahl, Hauptwasserleitung, umliegender Denkmäler

 

Wesentliche Änderung zur damals vorgestellten Planung:

  • Umwandlung Ackerfläche in mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland
  • Einfügen der Hauptwasserleitung der Wasserversorgung Mittlere Vils mit beidseits 2,0m Schutzstreifen in Planzeichnung
  • Erweiterung Abstand Nebengebäude zu Wohngebäude
  • Konkretere Ausführungen zur negativen Habitateignung für Brutvögel
  • Ausführlichere Bewertung der Auswirkungen für das Landschaftsbild
  • Korrektur der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und der Vermeidungsmaßnahmen

 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Weinmann (Tel. 08732 9119-15) zur Verfügung.