Landkreis Dingolfing-Landau führt digitalen Bauantrag ein – Start am 1. Oktober 2024
Ab dem 1. Oktober 2024 bietet der Landkreis Dingolfing-Landau einen neuen Service für Bürgerinnen und Bürger: den Digitalen Bauantrag.
Rechtliche Grundlage dafür ist die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV).
Ab dem Stichtag müssen alle Bauanträge, unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform eingereicht werden, direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Diese Regelung ändert die bisherige Praxis, bei der wir als Gemeinde die erste Anlaufstelle für Bauwerber waren. Die bisherige „analoge“ Antragstellung bleibt trotzdem weiterhin möglich.
Mit der Einführung dieses Verfahrens wird eine noch effizientere Bearbeitung und eine beschleunigte Abwicklung von Bauanträgen angestrebt. Der digitale Bauantrag ist ab dem 1. Oktober über das BayernPortal (www.bayernportal.de) erreichbar.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über einen Internet-Browser. Ein benutzerfreundlicher Online-Assistent führt dabei durch das gesamte Verfahren. Dadurch können alle Beteiligten, darunter auch die Bürgerinnen und Bürger, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge auf einem speziellen Onlineportal einsehen. Wir als Gemeinde sowie die behördlichen Fachstellen werden nach Einreichung des Bauantrags beim Landratsamt wie gewohnt in das Verfahren eingebunden und können Stellungnahmen digital abgeben, was den Bearbeitungsprozess erheblich beschleunigt. Die Bauanträge werden wie bisher im Gemeinderat behandelt. Die Baugenehmigung selbst wird außerdem weiterhin in Papierform erteilt.
Für Bauwerber sind wir als Gemeinde bei Bedarf nach wie vor beratend tätig.
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen Herr Weinmann (Tel. 08732 / 9119 - 15) zur Verfügung.