Bekanntmachung nach Art. 50 Abs. 5 BMG über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nachfolgend können Sie die Bekanntmachung nach Art. 50 Abs. 5 BMG über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl  am 08.03.2026 einsehen.