Hier informiert die Vergabestelle gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A nach Zuschlagserteilung über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro netto und gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A über Freihändige Vergabe von 15.000,00 Euro netto.