Landespflegegeld Bayern

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten künftig das Landespflegegeld.

Die neue Leistung in Höhe von 1.000 Euro wird einmal jährlich ausgezahlt. Damit erhalten Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum, um etwa auch Angehörigen oder anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen. 

Den Antrag und weitere Informationen können Sie nachfolgend herunterladen und ausdrucken. 

 www.landespflegegeld.bayern.de