Neue Regeln für den Freibadbesuch seit Montag, 16.08.2021

Da der Landkreis seit mehreren Tagen die 7-Tagesinzidenz von 50 überschritten hat, gilt seit dem 16.08.2021 die 3G-Regel. Neben den gängigen geltenden Corona-Regelungen muss zusätzlich ein negativer Test vorgezeigt werden. Ein selbst mitgebrachter Schnelltest kann unter Aufsicht gemacht werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag, sowie Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit, sofern sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Wir bitten um Verständnis.