Neue Regelung zum Lichtbild für Ausweisdokumente ab 01.05.2025

Ab 1. Mai 2025 gibt es Änderungen zu den Regelungen für Lichtbilder für Ausweisdokumente, sodass ab dem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch Lichtbilder in elektronischer Form für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässe verwendet werden dürfen.

Lichtbild Ausweisfoto ChatGPT

Ab 1. Mai 2025 gibt es Änderungen zu den Regelungen für Lichtbilder für Ausweisdokumente, sodass ab dem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch Lichtbilder in elektronischer Form für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für vorläufige Dokumente.

 

Es dürfen übergangsweise nur noch in wenigen Ausnahmefällen Lichtbilder in Papierformat verwendet werden.

 

Die elektronischen Lichtbilder erhalten Sie künftig bei zertifizierten Fotografen. Welche Fotografen in der Nähe diese Dienstleistung anbieten, finden Sie im Internet unter:  www.alfo-passbild.com .
Es ist bekannt, dass bestimmte Drogerien auch eine Zertifizierung haben. Erkundigen Sie sich dafür einfach bei den örtlichen Fotografen bzw. Drogerien.

 

Ihr elektronisches Bild wird vom Fotodienstleister in eine zertifizierte, gesicherte Cloud geladen. Sie erhalten vom Fotografen einen Bar- bzw. QR-Code mit dem wir, als Ausweis- bzw. Passbehörde, das elektronische Lichtbild in unser Fachverfahren integrieren können.

 

Eine Möglichkeit zur Erstellung von elektronischen Lichtbildern in den Räumen des Rathauses vor Ort ist zwar geplant, jedoch aufgrund der verspäteten Auslieferung der Erfassungsgeräte durch die Bundesdruckerei vorerst nicht möglich.

 

Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Einwohnermeldeamt Frau Heigl / Frau Bayerl

Tel. 08732 9119-25

ewo@marklkofen.de