Eingeschränkter Winterdienst in den Siedlungen

Es wird mitgeteilt, dass aktuell in den ebenen Siedlungsgebieten kein Winterdienst mehr erfolgen kann.

Diese Entscheidung beruht auf mehreren Gründen. Grundsätzlich oberste Priorität haben Gemeindeverbindungsstraßen mit starkem Berufsverkehrsaufkommen, sowie Schulbusstrecken und gefährliche Gefällstrecken. In Siedlungsstraßen ist die Gemeinde nicht zum Winterdienst verpflichtet!

Unser Bauhofteam bemüht sich trotzdem nach Möglichkeit, so viele Straßen wie möglich für Sie frei zu räumen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Winterdienst nicht überall zur gleichen Zeit geleistet werden kann. Die Straßen sind in Dringlichkeitsstufen unterteilt: Vorrang haben Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, Schulen, Kindergärten. Erst dann werden Straßen in Wohngebieten geräumt. Eine Räum- und Streupflicht besteht für die Gemeinde nur an Steigungen und Gefällen sowie an gefährlichen Kreuzungen und Einmündungen. Dies hat unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten für unsere Fahrer der Winterdienstfahrzeuge zu erfolgen.

Ferner ist durch parkende Fahrzeuge in den engen Siedlungsstraßen in der Vergangenheit ein Räumen nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen. Es fehlt hier einfach die notwendige Durchfahrtsbreite von über 3,50 m. Auch müssen die Räumfahrzeuge die Schneemassen teilweise an die Gehwege und vor den Einfahrten verteilen. Dies ist ebenfalls aufgrund der Gegebenheiten vor Ort bzw. der geringen Durchfahrtsbreite nicht anders zu lösen.

Wir bitten hier um Verständnis und um Zurückhaltung von Beschwerden.