Gebäude- und Wohnungszählung für den Zensus 2022

zensus22

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren befragen die Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth sind das rund 60 000 Haushalte im Freistaat. Sie werden im Verlauf des Jahres von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Die gewonnenen Daten sind eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Fürth. Im Jahr 2022 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden dafür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen, befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen inhaltlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr das „Wohnen“ im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.

60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2022 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird postalisch vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert,  verbunden mit einem Terminvorschlag für das  telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html