Aufstellung Bebauungsplan "Generationenpark an der Vils“ und Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 26

Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 09.06.2026 die Entwürfe zur

Aufstellung des Bebauungsplans „Generationenpark an der Vils“ sowie die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 26 gebilligt und deren zweite öffentliche Auslegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs beschlossen.

 

Die Flächen befinden sich in geringer Entfernung zur Ortsmitte Marklkofen, zwischen Kreisverkehr und Vils (Flur-Nrn. 7, 426 (Teilfläche), 9 (Tfl.) & 446 (Tfl.), Gem. Marklkofen).

Eine ortsansässige Firma plant als Investor den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern

im Geltungsbereich.

Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, eine soziale Durchmischung zu fördern und auch soziale Nutzungen, beispielsweise barrierefrei gestaltetes Wohnen für Senioren, Wohnraum der Kinder- und Jugendhilfe sowie bedarfsorientierte sozialausgerichtete Dienstleistungen zu integrieren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem bestehenden und künftigen,

prognostizierten Wohnraumbedarf in der Gemeinde Marklkofen entsprochen werden.

 

Die Flächennutzungsplanänderung definiert für den Geltungsbereich die Nutzungen „Urbanes Gebiet geplant“, „Allgemeines Wohngebiet geplant“ und der Vils zugeordnet die Flächenkategorien „Schutz, Pflege und Entwicklung wertvoller Bestandsflächen“ und „Neuentwicklung ökologischer Ausgleichsflächen".

 

Im Vergleich zu den Vorentwürfen vom 17.03.2026 haben sich dich die Grundzüge der Planung nicht verändert.

 

Erwähnenswerte Änderungen bzw. Ergänzungen der Bauleitplanung: 

 

  • Erstellung und Berücksichtigung Immissionsschutztechnisches Gutachten – Schallimmissionsschutz vom 19.05.2026
  • Ergänzung Geltungsbereich 2: externe Ausgleichsfläche auf Flur-Nr. 325 (Teilfläche), Gemeinde Moosthenning, Gemarkung Rimbach (641 m²)
  • Erstellung und Berücksichtigung Geotechnischer Bericht (Baugrunduntersuchung; Hinweise zur Bauausführung und Versickerung) vom 24.04.2026
  • Planzeichnung/Planliche Festsetzungen: Ergänzung Baufenster für auskragende UG-Stellplätze in MU2, Ergänzung bestehende Stromleitung (unterirdisch) mit Schutzzone beiderseits 2,50 m (südl. Bereich zum Kreisel) mit dadurch bedingter geringfügiger Veränderung der Baumstandorte
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzung T1.11 Lärmschutz (Maßnahmen passiver Lärmschutz – MU2), Erweiterung T4 Artenschutz (Beleuchtungsanlagen)
  • Ergänzte Hinweise: Baulicher Schallschutz, Natur- und Artenschutz, Baumpflanzungen, Wasserrückhaltung
  • Umweltbericht: Ergänzung Ergebnisse aus Schallimmissionsschutzgutachten (siehe Kapitel 3.1), Geotechnischer Bericht (siehe 3.6), Artenschutzerhebungen (siehe 3.7)
  • Begründung: Ergänzte Perspektive (3D-Ansichtsskizze) von der Hauptstraße Höhe Hausnummer 1 in Richtung Nordwesten

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die angefertigten Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes vom 12.06.2026 bis zum 20.07.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus. Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Weinmann (Tel. 08732 9119-15) zur Verfügung.