Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 17.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Batteriespeicheranlage Siglhof“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.
Südöstlich von Marklkofen, nähe OT Siglhof, wird angrenzend an bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Basis eines Bebauungsplans das Sondergebiet „Batteriespeicheranlage Siglhof“ ausgewiesen.
Der Geltungsbereich 1 auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 852, Gemarkung Marklkofen, umfasst eine Fläche von insgesamt 0,36 ha. Neben acht geplanten Containern mit Batteriespeicherracks sind die jeweils zugeordneten Trafos und Wechselrichter zulässig. Der Geltungsbereich 2 (Ausgleichsfläche; Flur-Nr. 858, Gem. Marklkofen) hat eine Größe von 549 m².
Jedermann kann die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Umweltbericht, Begründung sowie die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 01 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



