Bekanntmachung nach Art. 50 Abs. 5 BMG über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nachfolgend können Sie die Bekanntmachung nach Art. 50 Abs. 5 BMG über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit der Europawahl  am 09.06.2024 einsehen.