Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2025 in Weihmichl den aufgrund der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren überarbeiteten Entwurf für die Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft zustimmend zur Kenntnis genommen und den Verbandsvorsitzenden beauftragt, ein zweites Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans Landshut an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Neufassung des Kapitels B VI Energie und die Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft.
Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind unter folgenden Links zu finden:
Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 19.12.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Geschäftsstelle, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, E-Mail: region@landshut.org zu äußern. Stellungnahmen können nach Art. 16 Abs. Satz 3 BayLplG nur zu den Änderungen gegenüber dem ersten Beteiligungsverfahren (rot markiert in den Unterlagen) abgegeben werden. Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass ihren Wirkungskreis betreffende Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht.
Hinweis der Gemeinde:
Wenn die Windvorranggebiete beschlossen sind, ist für das jeweilige Gebiet automatisch Baurecht geschaffen (dann z.B. kein Bürgerentscheid mehr möglich; auch keine Zustimmung durch Gemeinde mehr erforderlich). Rechtsvorschriften zu Umweltbelange müssen bei der Errichtung einer Windkraftanlage selbstverständlich trotzdem eingehalten werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Weinmann (tel. 08732 9119-15) zur Verfügung.




