Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 07.07.2026 die Änderung des Bebauungsplans „SO Erneuerbare Energien Solarpark Johannisschwimmbach“ durch Deckblatt Nr. 1 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Die Änderung umfasst den südwestlichen Bauabschnitt 1 mit den Teilflächen der Flurnummern 2702 und 2758/2 der Gemarkung Marklkofen. Für den nordöstlichen Bauabschnitt 2 ergeben sich keine Änderungen.
Inhalt des Deckblattes ist die Ergänzung der Möglichkeit der Bebauung und des Betriebs eines Stromspeichers mit Transformator und Wechselrichterbank in der bestehenden Anlage.
Jeder kann die Deckblattänderung mit der Begründung sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in 84163 Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 01 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



