Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 beschlossen, dass landwirtschaftliche Flächen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes umgenutzt werden sollen und hat daher den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Generationenpark an der Vils“ nach § 30 BauGB gefasst (Geltungsbereich ca. 12.214 qm).
Ferner wurde in der Sitzung vom 09.12.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren zu ändern.
Die Vorentwürfe der Bauleitplanung wurden mit Beschluss vom 17.03.2026 gebilligt.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes definiert für den Geltungsbereich die Nutzungen „Urbanes Gebiet geplant“, „Allgemeines Wohngebiet geplant“ und der Vils zugeordnet die Flächenkategorien „Schutz, Pflege und Entwicklung wertvoller Bestandsflächen“ und „Neuentwicklung ökologischer Ausgleichsflächen".
Die Flächen befinden sich in geringer Entfernung zur Ortsmitte Marklkofen, zwischen Kreisverkehr und Vils (Flur-Nrn. 7, 426 (Teilfläche), 9 (Tfl.) & 446 (Tfl.), Gem. Marklkofen).
Eine ortsansässige Firma plant als Investor den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern im Geltungsbereich.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, eine soziale Durchmischung zu fördern und auch soziale Nutzungen, beispielsweise barrierefrei gestaltetes Wohnen für Senioren, Wohnraum der Kinder- und Jugendhilfe sowie bedarfsorientierte sozialausgerichtete Dienstleistungen zu integrieren.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem bestehenden und künftigen, prognostizierten Wohnraumbedarf in der Gemeinde Marklkofen entsprochen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen vom 20.03.2026 bis zum 27.04.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus.
Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift).
Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde Marklkofen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



