Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 28.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Generationenpark an der Vils“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.
Die Flächen befinden sich in geringer Entfernung zur Ortsmitte Marklkofen, zwischen Kreisverkehr und Vils (Flur-Nrn. 7, 426 (Teilfläche), 9 (Tfl.) & 446 (Tfl.), Gem. Marklkofen).
Eine ortsansässige Firma plant als Investor den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern
im Geltungsbereich.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, eine soziale Durchmischung zu fördern und auch soziale Nutzungen, beispielsweise barrierefrei gestaltetes Wohnen für Senioren, Wohnraum der Kinder- und Jugendhilfe sowie bedarfsorientierte sozialausgerichtete Dienstleistungen zu integrieren.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem bestehenden und künftigen,
prognostizierten Wohnraumbedarf in der Gemeinde Marklkofen entsprochen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Generationenpark an der Vils“ wurde auch der Flächennutzungsplan angepasst. (Parallelverfahren)
Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 26 zu ändern (Feststellungsbeschluss).
Der rechtsgültige Flächennutzungs- und Landschaftsplan stellt den Geltungsbereich für die Nutzungen „Urbanes Gebiet geplant“, „Allgemeines Wohngebiet geplant“ und der Vils zugeordnet die Flächenkategorien „Schutz, Pflege und Entwicklung wertvoller Bestandsflächen“ und „Neuentwicklung ökologischer Ausgleichsflächen"
Mit Schreiben vom 29.07.2026 wurde die Genehmigung der Deckblatt-Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Dingolfing-Landau beantragt. Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat mit Bescheid vom 14.08.2026, Aktenzeichen 40-BLP-16-2026, die Änderung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 24.08.2026 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Jeder kann die Bauleitplanunterlagen mit der Begründung, Umweltbericht sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in 84163 Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 01 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, Tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



