Aufstellung Bebauungsplan „Gewerbegebiet (GE) Freinberg“ und Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 22

Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 14.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet (GE) Freinberg“ als Satzung beschlossen.  

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.

 

Die in Freinberg ansässige Firma Garten- und Landschaftsbau Huber beabsichtigt im Hinblick auf die langfristige Sicherung ihres Betriebsstandortes eine Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Südöstlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzend sind der Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle sowie Außenlagerflächen geplant.

Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand des Teilorts Freinberg und grenzt an ein bestehendes Dorfgebiet an. Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich: Fl.Nrn. 537, 538, 546 (Teilfl.) der Gemarkung Steinberg.

 

Jedermann kann die Unterlagen zur Bauleitplanung mit Planzeichnung, Umweltbericht, Begründung sowie die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 01 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 22 für den gleichen Geltungsbereich erfolgt im Parallelverfahren. Der abschließende Feststellungsbeschluss wurde ebenso in der Sitzung vom 14.04.2026 beschlossen.

Der rechtsgültige Flächennutzungs- und Landschaftsplan stellt den gesamten Geltungsbereich als Baumschulfläche dar. Die 22. Änderung definiert für den Geltungsbereich 1 die Nutzungen „Gewerbegebiet geplant“ und „bedeutende private Grünfläche“, den Geltungsbereich 2 „Flächen für die Wasserwirtschaft – Versickerungsmulde“.

Die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 22 wurde durch das Landratsamt DGF-LAN mit Schreiben vom 03.06.2026 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 22. Flächennutzungsplanänderung wirksam. 

 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Weinmann (Tel. 08732 9119-15) zur Verfügung.