Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 15.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Poxau – Klosterhof III“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,86 ha und umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 56/44 der Gemarkung Poxau sowie die dazugehörige Ausgleichsfläche auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 56/43 der Gemarkung Poxau.
Das Baugebiet Poxau-Klosterhof soll durch Ringschluss erweitert werden. Ziel des Ringschlusses ist es, für die einheimische Bevölkerung Bauplätze sowie Mietswohnungen zur Verfügung zu stellen.
Jedermann kann die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Umweltbericht, Begründung sowie die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 11 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, Tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



