Die Gemeinde Marklkofen hat am 16.09.2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge mit Ablöseregelung für das gesamte Gemeindegebiet (Stellplatzsatzung) erlassen.
Diese Satzung tritt am 22.09.2025 in Kraft.
Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wurde die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen. Für Städte und Gemeinden, die entsprechende Stellplatzpflichten einführen möchten, müssen dies durch Satzungserlass sicherstellen.
Die in der ab 1. Oktober 2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen dürfen nicht überschritten werden.
Für Wohngebäude gelten folgende Richtzahlen für die Stellplatzpflicht:
- bis 40 m² Wohnfläche/Wohneinheit: 1 Stellplatz je Wohnung
- über 40 m² bis 60 m² Wohnfläche/Wohneinheit: 1,5 Stellplätze je Wohnung
- über 60 m² Wohnfläche/Wohneinheit: 2 Stellplätze je Wohnung
Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Marklkofen, Bahnhofstraße 5, 84163 Marklkofen im Zimmer 01 (1. Stock) aus und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.




