Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 beschlossen, dass landwirtschaftliche Flächen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes umgenutzt werden sollen und hat daher den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnen an der Vils“ nach § 30 BauGB gefasst (Geltungsbereich ca. 7.510 qm).
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 6 und 6/1 der Gemarkung Marklkofen.
Die Gemeinde Marklkofen beabsichtigt die Neuausweisung von Wohnungsbauflächen. Das damit geschaffene Wohnraumangebot ergänzt das nahezu zeitgleich entwickelte Angebot im Rahmen des nördlich benachbarten, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Generationenpark an der Vils“.
Das Angebot der dort entstehenden Mitwohnungsangebot soll hier mit 5 Kettenhäusern, einem Dreispänner sowie zwei Einfamilienhäusern abgerundet werden, um in der Gesamtheit eine möglichst große Zielgruppe ansprechen zu können.
Ferner wurde in der Sitzung vom 09.12.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 27 im Parallelverfahren zu ändern.
Die Änderung definiert für den Geltungsbereich die Nutzungen „Allgemeines Wohngebiet geplant“ und der Vils zugeordnet die Flächenkategorien „Schutz, Pflege und Entwicklung wertvoller Bestandsflächen“ und „Neuentwicklung ökologischer Ausgleichsflächen".
Die Vorentwürfe der Bauleitplanung wurden mit Beschluss vom 14.04.2026 gebilligt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem bestehenden und künftigen, prognostizierten Wohnraumbedarf in der Gemeinde Marklkofen entsprochen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen vom 16.04.2026 bis zum 18.05.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus.
Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift).
Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde Marklkofen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



